
Die Miete des Ferienhauses erfolgt zu folgenden Bedingungen:
Der Mietvertrag ist abgeschlossen mit der Annahme des Angebotes
durch den Gast.
Die Vermietung des Ferienhauses erfolgt mit vollständigem
Inventar gemäß den in dem Ferienhaus aushängenden
Inventarverzeichnissen einschließlich.
Das Ferienhaus darf nur mit der angegebenen Anzahl Erwachsener
und Kinder bewohnt werden.
Tiere dürfen in dem Ferienhaus nicht gehalten werden.
An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Am Anreisetag
steht das Ferienhaus ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag
muß sie bis 10 Uhr geräumt sein.
Der Gast verpflichtet sich, das Ferienhaus nebst Inventar
pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, während
der Mietzeit durch sein Verschulden oder das seiner Begleiter
oder Gäste entstandene Schäden zu ersetzen. Der
Gast übernimmt die Haftung für schuldunfähige
Kinder; ihm obliegt der Beweis für fehlendes Verschulden.
Bei Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar
im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.
Der Mietpreis und die Kosten für die Endreinigung sind
bei Mietbeginn zu entrichten.
Für Buchungen in der Hauptsaisonzeit sind bei Rücktritt
80 Prozent des Mietpreises zu zahlen, wenn es nicht gelingt
die Wohnung anderweitig zu vermieten. Dies gilt bei Nichtanreise
auch in den übrigen Zeiten.
In Fällen höherer Gewalt kann der Mietvertrag gekündigt
werden.
Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
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